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Tuning & Zulassung: Was ist bei Felgen, Fahrwerk und Auspuff erlaubt?

Fahrzeugtuning ist die Leidenschaft vieler Autofans, muss aber sicher und legal bleiben. Wir klären die Mythen über Teilegutachten, ABE und Einzelabnahmen auf.

Tuning & Zulassung: Was ist bei Felgen, Fahrwerk und Auspuff erlaubt?

Egal ob brandneues Sportfahrwerk, ein Satz gewaltiger Alufelgen oder eine klappengesteuerte Auspuffanlage – Modifikationen machen Ihr Auto einzigartig. Doch nicht alles, was online bestellbar ist, ist auf deutschen Straßen legal. Die Erlöschung der Betriebserlaubnis kann zu hohen Strafen und im Ernstfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

Das einfachste Szenario für Tuning-Freunde: Ein Bauteil (z.B. bestimmte Zubehör-Scheinwerfer oder leichte Alufelgen, die der Seriengröße entsprechen) wird mit einer ABE geliefert. Ist Ihr Fahrzeug in der ABE exakt gelistet und sind keine weiteren Auflagen vermerkt, müssen Sie das Dokument lediglich im Auto mitführen. Eine zusätzliche Eintragung durch einen Prüfer ist oft (aber nicht immer!) hinfällig.

Das Teilegutachten und die Änderungsabnahme (§ 19.3 StVZO)

Wenn Sie beispielsweise ein Tieferlegungsfahrwerk verbauen, liegt dem Paket meist ein Teilegutachten bei. Dieses Gutachten bescheinigt die grundlegende Tauglichkeit des Teils – allerdings muss der ordnungsgemäße Einbau unverzüglich überprüft werden. Wir als TÜV SÜD Partner begutachten dabei, ob die vorgegebenen Nummern auf den Federn übereinstimmen und ob das Fahrzeug im voll beladenen Zustand noch genug Freigängigkeit für die Räder bietet. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Mitführung im Fahrzeug.

Die Kombination von Tuningteilen (Einzelabnahme § 21 StVZO)

Vorsicht Falle: Eine ABE oder ein Teilegutachten bezieht sich immer auf den Serienzustand des Fahrzeugs. Wenn Sie ein Sportfahrwerk (mit Gutachten) einbauen und zusätzlich breitere Alufelgen (mit Gutachten) montieren, heben sich die Gutachten oftmals gegenseitig auf, da die Kombination nicht geprüft wurde.

In solchen Fällen greift die Einzelabnahme nach § 21 StVZO (bzw. § 19.2). Hier wird das Fahrzeug als Ganzes unter extremen Belastungsbedingungen geprüft.

Kommen Sie vor dem teuren Fahrzeugumbau gerne bei uns in Ahlen vorbei. Wir beraten Sie kostenlos, welche Kombinationen eintragbar sind und bewahren Sie vor späteren Schwierigkeiten.

Noch Fragen zum Thema?

Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Prüfstelle in Ahlen oder am Telefon.