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Unfallschaden erlitten? Diese Rechte haben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung

Lassen Sie sich nach einem unverschuldeten Crash nicht mit einem schnellen Scheck abspeisen. Wissen ist Macht: Wir zeigen Ihnen Ihre juristischen und finanziellen Rechte auf.

Unfallschaden erlitten? Diese Rechte haben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung

Es scheppert, das Blech verbiegt sich, und der Unfallgegner hat die Schuld bereits zugegeben. Nun meldet sich dessen Versicherung freundlich bei Ihnen und bietet an, "alles schnell und unbürokratisch" für Sie zu regeln. Ein Mietwagen stünde bereit, und ein eigener Gutachter würde sich den Schaden gleich morgen ansehen.

Stopp! Genau hier beginnt das Schadensmanagement der Assekuranzen, das in erster Linie ein Ziel verfolgt: Die Kosten für das Versicherungsunternehmen so gering wie möglich zu halten. Sie als Geschädigter bleiben dabei finanziell oft auf der Strecke.

Recht 1: Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen

Ihr wichtigstes Recht bei einem Haftpflichtschaden (der Gegner trägt 100% Schuld) ist die Beauftragung eines selbst gewählten, unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung wird möglicherweise wohlwollend kalkulieren. Wir als unabhängiges Ingenieurbüro arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse – und die Kosten für das Gutachten muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Recht 2: Rechtsbeistand auf Kosten der Gegenseite

Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie ab dem ersten Tag einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen dürfen, um die eigenen Interessen gegenüber der Versicherung der Gegenseite durchzusetzen. Auch diese Anwaltskosten sind Teil Ihres Schadens und müssen von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt werden.

Recht 3: Freie Werkstattwahl

Sie sind nicht verpflichtet, die "Partnerwerkstatt" der Versicherung aufzusuchen. Sie können Ihr beschädigtes Fahrzeug in der Marken-Vertragswerkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

Recht 4: Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung

Für die Dauer der Reparatur (bzw. Wiederbeschaffung bei Totalschaden) steht Ihnen ein gleichwertiger Mietwagen zu. Wenn Sie auf einen Ersatzwagen verzichten können, haben Sie Anspruch auf bare Nutzungsausfallentschädigung. Diese Summe kann pro Tag (je nach Fahrzeugklasse) beachtliche Beträge erreichen.

Recht 5: Wertminderung einfordern

Bei neuwertigen Fahrzeugen führt repariertes Blech zu einem Makel beim Wiederverkauf – der Wagen gilt fortan als "Unfallwagen". Der unabhängige Sachverständige berechnet den genauen Betrag der merkantilen Wertminderung, der Ihnen von der Versicherung direkt auszuzahlen ist.

Vertrauen Sie bei einem Unfall auf die Fachkompetenz vom Ingenieurbüro Basaran. Wir erstellen Ihr Unfallgutachten rechtssicher und leiten auf Wunsch alles Weitere für Sie in die Wege.

Noch Fragen zum Thema?

Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Prüfstelle in Ahlen oder am Telefon.