H-Kennzeichen: So wird Ihr Auto offiziell zum Oldtimer
Ab 30 Jahren ist es soweit – doch nicht jedes Auto bekommt die begehrte H-Zulassung. Wir erklären detailliert, worauf es beim Gutachten ankommt.
Das H-Kennzeichen (H für historisch) bietet Oldtimer-Besitzern steuerliche Vorteile, oft günstigere Versicherungsbeiträge und das Privileg, Umweltzonen ohne grüne Plakette befahren zu dürfen. Doch bis ein Fahrzeug das Historic-Kennzeichen tragen darf, muss ein spezielles Oldtimergutachten nach § 23 StVZO erstellt werden.
Wie alt muss der Oldtimer sein?
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Dabei zählt das Datum der Erstzulassung, nicht das Baujahr.
Was bedeutet Erhaltenswerter Zustand?
Das Fahrzeug muss sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden. Alltagsfahrzeuge im Zustand eines "Verbrauchtwagens" mit starkem Rost, unzähligen Beulen, unreparierten Unfallschäden oder gravierenden technischen Mängeln erhalten kein Oldtimergutachten. Das Auto muss als "kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" durchgehen.
Wie streng sind die Regeln zur Originalität?
Dies ist oft der kritischste Punkt bei der Begutachtung:
- Das Hauptaugenmerk liegt auf den Baugruppen (Motor, Fahrwerk, Karosserie, Innenraum).
- Zeitgenössisches Tuning: Umbauten sind erlaubt, sofern sie in den ersten zehn Jahren nach Zulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können (z.B. zeitgenössische Alufelgen, Tieferlegungssätze aus den 80er Jahren für ein 80er-Jahre-Auto).
- Moderne Technik: Moderne Motoren in alten Karosserien (sog. Restomods) werden in der Regel beim H-Kennzeichen-Gutachten vom Gesetzgeber abgelehnt, es sei denn, der Motor stammt aus der gleichen Baureihe des Herstellers.
Wir, das Ingenieurbüro Basaran, lieben klassische Fahrzeuge. Wir untersuchen Ihren angehenden Oldtimer mit maximalem Respekt vor der Technik und erstellen das notwendige Gutachten für Ihre H-Zulassung in Ahlen.
Noch Fragen zum Thema?
Gerne beraten wir Sie persönlich in unserer Prüfstelle in Ahlen oder am Telefon.
